Mit der Inspektion wird die
Sicherheit und Funktionsfähigkeit Ihres Kraftfahrzeugs gewährleistet. Die Inspektion wird von einem Automechaniker in Ihrer Kfz-Werkstatt durchgeführt. Welche Art Werkstatt (freie Werkstatt oder Vertragswerkstatt) Sie für die Inspektion wählen, bleibt Ihnen auch während der Garantiezeit überlassen.
Intervalle für die Inspektion: Abhängig vom Hersteller
Einen Termin für eine Inspektion können Sie zwar selbst ansetzen, etwa vor der nächsten Hauptuntersuchung oder einer langen Fahrt in den Urlaub. Meist geben jedoch die Fahrzeughersteller den Umfang und die
Intervalle für die Inspektion vor. Viele Hersteller machen das Erbringen von Leistungen im Garantiefall von der rechtzeitigen und korrekten Einhaltung dieser Inspektionstermine abhängig. Die Intervalle für die Inspektion richten sich abhängig vom Fahrzeughersteller nach einer bestimmten Zeit oder Fahrleistung. Unsere Partnerwerkstätten führen die Inspektion nach Herstellervorgaben durch und sorgen für eine lückenlose Dokumentation in Ihrem Serviceheft.
Manch ein Auto weiß selbst, wann es zur Inspektion muss
Den eigenen Zustand überwachen moderne Kraftfahrzeuge immer gründlicher selbst. So zeigen entsprechende
Kontrolllampen den Zeitpunkt der nächsten fälligen Inspektion an. Bei der Überwachung wird beispielsweise verfolgt, bei welchen Betriebstemperaturen und Drehzahlen ein Motor betrieben wird. Abhängig von der Fahrweise wird das Erreichen von Belastungs- oder Verschleißgrenzen, die eine Inspektion notwendig machen, erkannt. Somit hängt es auch von der Fahrweise ab, wann Sie Ihr Auto zur Inspektion bringen sollten. Ein weiterer Faktor, der die Häufigkeit einer Inspektion mitbestimmt ist der Motortyp (Diesel oder Benziner).
Mit der Inspektion Fahrzeugwert und Garantieleistung sichern
Eine regelmäßige Wartungen und Inspektion Ihres Fahrzeuges beugt Schäden vor und trägt so zur Werterhaltung Ihres Fahrzeuges bei. Beispielsweise wird durch einen Ölwechsel dem Verschleiß des Motors vorgebeugt. Früher war es üblich, dass man als Neuwagenbesitzer lediglich Anspruch auf Garantieleistungen hatte, wenn das Fahrzeug ausschließlich mit den vom Hersteller empfohlenen Ersatzteilen in Vertragswerkstätten repariert wurde. Diese Garantieregelungen wiedersprachen jedoch dem EU-Recht. So können Sie auch als Neuwagenbesitzer problemlos freie Werkstätten für die Inspektion aufsuchen und andere Ersatzteile einbauen lassen. Dennoch sollten Sie darauf achten, dass Sie die Intervalle zur Inspektion während der Garantiezeit einhalten. Ansonsten entfällt Ihr Anspruch auf Garantie. Eine günstige Autowerkstatt für die Inspektion finden Sie hier auf autoservice.com.