|
mid Berlin - Der Fachbereich Bau des Bundesverbandes öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger (BVS) empfiehlt Bauplanern dringend, in Parkhäusern, Tiefgaragen und auf Freiflächen statt der zulässigen 2,3 mindestens 2,5 Meter breite Pkw-Abstellplätze auszuweisen und so dem Breitenwachstum der Fahrzeugflotte Rechnung zu tragen.
Die Erfahrung, dass es in Parkhäusern, Tiefgaragen und Wohnsiedlungen zunehmend schwerer fällt, einen ausreichend breiten Stellplatz zu finden, machen Autofahrer immer häufiger: Während die Fahrzeuge im Lauf der Jahrzehnte in die Breite gegangen sind, orientiert sich die Bauplanung nach wie vor an Vorgaben aus den 70er Jahren, als ein Golf beispielsweise noch um 17 Zentimeter schmaler war als heute. Der aktuelle Mittelklässler Toyota Avensis misst ohne Spiegel 1,81 Meter und der Land Crusier aus gleichem Hause ist sogar 1,89 Meter breit. Dazu gesellen sich jeweils noch die Maße der Außenspiegel.
Besonders eng geht es beim Parken zu, wenn nicht mehr als der vorgeschriebene Richtwert von 2,3 Metern ausgewiesen wird. Dann stehen die Fahrzeuge "Lackschaden-trächtig" Tür an Tür, und selbst sehr schlanken und gelenkigen Menschen fällt das Ein- und Aussteigen schwer.
Der Fachbereich Bau des Bundesverbandes öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger (BVS) empfiehlt deshalb dringend die Umstellung auf zeitgemäßere Stellplatzbreiten. Die erste Empfehlung lautet, die Mindestbreite auf 2,5 Meter zu erhöhen. Parkbuchten, die auf einer Seite begrenzt sind (z.B. durch eine Mauer), sollten 2,65, beidseitig begrenzte Stellplätze sogar 2,75 Meter breit sein. Die Vorschläge gehen von 1,85 Meter Fahrzeugbreite und einem Türöffnungswinkel von 30 Grad aus. Plätze dieses Formats sind laut BVS von etwa 85 Prozent der neuen Fahrzeuge nutzbar.
Bild: ADAC
|